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Reiseschutz

 

Wir als Reiseveranstalter und Reisevermittler sind nach §6 Abs. 2 Nr. 9 BGB-Info V verpflichtet, Dich über folgende Absicherungsmöglichkeiten in Zusammenhang mit Deiner Buchung hinzuweisen:

Die Absicherung der Stornokosten durch eine Reiserücktritts-Versicherung sowie die Absicherung der Kosten eines Rücktransports bei Krankheit oder Unfall durch eine Reise-Krankenversicherung. Um Dir zusätzliche Laufereien und lästige Recherchen zu ersparen, sind wir Partner der Hanse Merkur und bieten Dir passend zu Deiner Reise einen maßgeschneiderten Reiseschutz an. Mit nur wenigen Klicks kannst Du Deine Reise individuell selbst absichern.

Hier kannst  Du Deine Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) abschließen: Reiserücktrittsversicherung Hanse Merkur

Hier geht's zum Abschluss Deiner Reisekrankenversicherung: Weltweiter Reiseschutz Hanse Merkur