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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung:

Sobald wir Ihre Reiseanmeldung erhalten haben, senden wir Ihnen die Buchungsbestätigung inkl. Reisesicherungsschein zu. Dann überweisen Sie uns bitte die auf der Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Somit haben Sie sich Ihren Platz gesichert.

Der Teilnehmer ist verantworlich für das Beschaffen und Miführen der jeweils behördlich notwendigen Reisedokumente, Visa und eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der jeweiligen Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen, hat der Teilnehmer selbst zu tragen.

Reiserücktritt:

Falls Sie die Reise nicht antreten können und Sie vom Vertrag zurücktreten möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

Als Reisebeginn definieren wir den Zeitpunkt, ab dem wir gebuchte Leistungen für Sie erbringen.

Bei einer Gruppenreise ist dies der Tag, an dem die Reise beginnt (Flug). Bei einer Reise, bei der wir Fahrzeuge für Sie zum Reiseort transportieren, ist der Beginn der Tag, an dem die Fahrzeuge bei uns verladen werden.

  • Ab Buchungsbestätigung fallen 10 % des Reisepreises als Stornokosten an
  • 90 Tage vor Reisebeginn fallen 20 % des Reisepreises an
  • 60 Tage vor Reisebeginn fallen 50 % des Reisepreises an
  • 30 Tage vor Reisebeginn fallen 85 % des Reisepreises an
  • Ab Reisebeginn fallen 100% des Reisepreises an

Wird die in der Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl bis zum angegebenen Anmeldeschluss nicht erreicht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Reise und den Transport abzusagen. In diesem Fall wird der bis dahin bezahlte Betrag zu 100 % zurückerstattet.

Tickets:

Die Ticketdaten werden Ihnen nach der vollständigen Bezahlung der Rechnung und nachdem das Ticket von der Fluggesellschaft ausgestellt wurde, weitergeleitet.

Gepäck:

Die Touren werden mit Geländewagen durchgeführt. Diese Fahrzeuge haben den Vorteil, schnell und wendig zu sein. Somit entfallen lange Wartezeiten auf Versorgungsfahrzeuge. Allerdings sind wir vom Ladevolumen gegenüber einem LKW begrenzt. Daher bitte nicht mehr als 2 Packsäcke mit insgesamt 15 kg mitnehmen. Da das Gepäck auch auf dem Dachträger befördert wird, empfehlen wir staub- und wasserdichte Packsäcke mit Rollverschluss (z.B. Ortlieb oder ähnliches – können über uns bezogen werden).

Zum Thema Reisen:

Man kann vieles kaufen. Auch eine Reise kostet Geld, aber sie ist kein Produkt. Jede Reise wird maßgeblich von den Teilnehmern mitgestaltet und wird somit einzigartig. Wir geben dem Ganzen den professionellen Rahmen, aber Ihr Einsatz macht es zum einmaligen Erlebnis.

Wir reisen gemeinsam. Daher verpflichtet sich jeder Teilnehmer, sich an den täglichen Arbeiten zu beteiligen und gegebenenfalls andere in der Gruppe sowie den Reiseleiter zu unterstützen. Eigentlich selbstverständlich, dass man hilft und nicht zusieht, wie jemand sich abmüht, das Auto oder Motorrad auszugraben. Genauso wie es selbstverständlich sein sollte, seinen Fähigkeiten entsprechend, den Küchendienst zu unterstützen.

Haftungshinweis:

Da diese Art von Reisen und die Benutzung von Fahrzeugen mit einem erheblichen Risiko oder mit unvorhersehbaren Risiken verbunden sind, kann der Veranstalter weder für den beschriebenen Reiseablauf noch für die Erfüllung der Erwartungen haften.

Um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, sind dem Veranstalter bestehende Krankheiten und der Gebrauch von Medikamenten anzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass diese Art von Reisen eine gute allgemeine Gesundheit und Fitness voraussetzt. Falls Sie unsicher sind, konsultieren Sie Ihren Hausarzt und fragen Sie bei uns nach. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt bei Unfällen keinerlei Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Streckenführung über unbefestigte Wege und Pisten geht.

Für Selbstfahrer ist die Beherrschung des Fahrzeugs auf losen Untergrund obligatorisch. Fühlt sich ein Teilnehmer/in überfordert, steht er/sie in der Pflicht den Reisebegleiter umgehend zu informieren, um Unfälle rechtzeitig verhindern zu können. Teilnehmer, die sich fahrlässig verhalten und sich und andere dabei gefährden, sich den Weisungen des Veranstalters widersetzten oder Fahrzeuge mit schweren technischen Mängeln fahren, können von der Reise ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung wird ausgeschlossen.

Die Mitnahme von Waffen aller Art sowie von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen ist untersagt und wird umgehend angezeigt und der/die Teilnehmer/in wird von der Reise ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung wird ausgeschlossen.

Fahrzeugtransporte bei begleiteten Touren:

Geländewagen:

Da die Transportpreise (Container und Fähre) von den Abmessungen des Fahrzeugs abhängen, sind diese nicht im Reisepreis inkludiert (ausgenommen Leihfahrzeuge, wenn entsprechend ausgewiesen). Bitte wenden Sie sich für die Preisermittlung direkt an uns. Wir unterbreiten Ihnen dann ein individuelles Angebot.

Motorradtransport:

Der Transportpreis inkl. aller Nebenkosten ist im Tourpreis enthalten, ebenso eine Transportversicherung gegen Totalverlust über pauschal 1000 Euro. Diese Versicherungssumme können Sie nach eigenem Wunsch erhöhen. Die Prämie beträgt 3% des Versicherungswerts (Hin- und Rückfahrt abgedeckt). Für Transportschäden kann leider keine Haftung übernommen werden - noch eine Versicherung angeboten werden. Denn dann müsste bei jedem Motorrad der genaue Abgabezustand dokumentiert werden. Die Motorräder werden mit aller Sorgfalt im Seecontainer verzurrt. Wer dennoch sehr besorgt ist und auch kleinste Beschädigungen ausschließen möchte, dem empfehlen wir die entsprechenden Teile mit Luftpolsterfolie abzukleben. Die Haftung für Verzögerungen und Fehler der beauftragten Speditionen und Schifffahrts-gesellschaften und für Folgeschäden, die sich daraus ergeben können, wird ausgeschlossen. Aus zollhaftungsrechtlichen Gründen ist die Mitnahme von Gepäck auf dem Motorrad während des Transports nicht möglich.

Vorbereitungen am Fahrzeug für den Versand:

  • Das Fahrzeug muss auf den Namen des Teilnehmers zugelassen sein (falls nicht, bitte bei uns Informationen über die Vorschriften des jeweiligen Reiselandes einholen)
  • Das Fahrzeug muss den gültigen Vorschriften der StVO entsprechen und mit einem gültigen Nummernschild versehen sein
  • Es muss in sauberem Zustand abgegeben werden
  • Die Batterie ist abzuklemmen (Pole isolieren)
  • Es darf kein Benzin im Tank und in den Vergasern sein (leer laufen lassen).
  • Aus haftungsrechtlichen Gründen ist die Mitnahme von Gepäck während des Transports nicht möglich.

Gerichtsstand und weitere rechtliche Hinweise:

Gerichtsstand ist Calw.

Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind nicht auf Dritte übertragbar.

Mängel müssen unmittelbar beim Reiseleiter angezeigt werden. Nach Beendigung der Reise können keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter mehr geltend gemacht werden.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Stand: 12.02.2024

Johannes Macho
einfach losfahren - Motorradreisen und mehr
Waldstraße 15
75394 Oberreichenbach